Material Compliance

ROHS

Am 1. Juli 2006 trat die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft, sicherzustellen, dass neue elektrische und elektronische Geräte (EEE), die in Verkehr gebracht werden, keine der folgenden Stoffe enthalten: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) oder polybromierte Diphenylether (PBDE). Diese Vorgabe basiert auf der ursprünglichen RoHS-Richtlinie (2002/95/EG) zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten im Rahmen der Richtlinie Ausnahmen gewährt werden.

Am 8. Juni 2011 veröffentlichte die Europäische Union die überarbeitete Fassung der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU, auch bekannt als RoHS 2). Mit dieser Neufassung wurde die Richtlinie als CE-Kennzeichnungsrichtlinie eingestuft. Zudem wurden bestimmte Ausnahmeregelungen aufgehoben und gelten seit dem 2. Januar 2013 als ausgelaufen.

Am 2. Januar 2013 waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die zur Umsetzung der RoHS-2-Richtlinie erforderlichen gesetzlichen und administrativen Bestimmungen zu erlassen und zu veröffentlichen.

Am 31. März 2015 veröffentlichte die EU die Richtlinie 2015/863/EU (RoHS 3), mit der die Richtlinie 2011/65/EU im Hinblick auf die Liste der beschränkten Stoffe ergänzt wurde.

Kontron hat daher geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen der RoHS-3-Richtlinie zu erfüllen und – soweit zutreffend – die Verfügbarkeit RoHS-konformer Produkte für seine Kunden sicherzustellen.

Kontron Environmental Management Initiative

Kontron ist bestrebt, seinen Kunden stets aktuelle und transparente Informationen zur Eliminierung gefährlicher Stoffe aus den eingesetzten Komponenten bereitzustellen. Dank eines breit aufgestellten Lieferantennetzwerks, das den gesamten Bereich elektronischer und mechanischer Bauteile, Baugruppen und Fertigungsprozesse abdeckt, ist Kontron in der Lage, Branchentrends frühzeitig zu erkennen und zugleich die individuellen Lösungsansätze der jeweiligen Komponentenhersteller zu identifizieren.

Doch über die reine Informationsweitergabe hinaus bekennt sich das Management von Kontron zu konsequentem Handeln. Aus diesem Grund wurden vielfältige Maßnahmen initiiert, um die RoHS-Konformität nachhaltig sicherzustellen.

REACH

Was ist REACH?

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und ist die zentrale EU-Chemikalienverordnung (EG Nr. 1907/2006). Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien in der EU.

Sind ihre Kontron Produkte durch REACH betroffen?

Elektronische und mechanische Bauteile sowie Kleincomputer gelten als Erzeugnisse gemäß Artikel 3 Nr. 3 REACH, da ihre Funktion überwiegend durch Form und Gestalt bestimmt wird, nicht durch die chemische Zusammensetzung. Erzeugnisse selbst sind nicht registrierungspflichtig.

Aktuelle Entwicklungen

Die SVHC-Kandidatenliste wurde zuletzt am 21. Januar 2025 auf 247 Stoffe erweitert. Einige Produkte können Stoffe aus der aktuellen Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) gemäß Artikel 33 REACH in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent enthalten.

SCIP Registrierung

Als Elektronikhersteller erfüllt Kontron die gesetzlichen Anforderungen zur Meldung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der REACH-Verordnung. Produkte, die einen SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 % enthalten, müssen seit dem 5. Januar 2021 an die SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemeldet werden

Wir stellen sicher, dass alle meldepflichtigen Produkte ordnungsgemäß bei der ECHA registriert werden. Bei Fragen zur SCIP-Meldung unserer Produkte oder zur sicheren Verwendung und Entsorgung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

POP-Konformitätserklärung

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POP) bestätigen wir nach bestem Wissen, dass unsere Produkte keine Stoffe enthalten, die in der aktuellen POP-Kandidatenliste als verbotene oder beschränkte Substanzen aufgeführt sind. Diese Erklärung basiert auf den uns vorliegenden Informationen und unserem aktuellen Kenntnisstand.

Prop 65

California Proposition 65, offiziell „Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act of 1986“, ist ein Gesetz des US-Bundesstaates Kalifornien, das seit 1986 in Kraft ist. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung vor Chemikalien, die im Verdacht stehen, Krebs, Geburtsfehler oder andere reproduktive Schäden zu verursachen.

Kernpunkte des Gesetzes:

  • Unternehmen müssen Verbraucher mit „klaren und angemessenen“ Warnhinweisen auf potenziell gefährliche Chemikalien in Produkten hinweisen.

  • Die Grundlage bildet eine vom Staat Kalifornien geführte Liste mit über 1.020 Chemikalien (Stand: 3. Januar 2025), die als gefährlich eingestuft werden.

  • Die Kennzeichnungspflicht gilt, wenn die vorhersehbare und bestimmungsgemäße Verwendung eines Produkts zu einer Exposition führt, die die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für „signifikantes Risiko“ oder „beobachtbare Wirkung“ überschreitet.

  • Die Bewertung, ob eine Kennzeichnung notwendig ist, hängt von der Art des Produkts, der enthaltenen Chemikalien und der tatsächlichen Anwendung ab.

  • Prop 65 verpflichtet Unternehmen somit, Transparenz über mögliche Gesundheitsrisiken zu schaffen und trägt zum Schutz der Verbraucher und zur Sauberkeit des Trinkwassers in Kalifornien bei.

PDF

Statement California Proposition 65

Kontron logo