Aktienrückkaufprogramm I 2026

Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat am 25.03.2026 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025, welcher am 13.06.2025 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm I 2026") durchzuführen.

Die Entscheidung des Vorstands, das Aktienrückkaufprogramm I 2026 aufzulegen, wurde vor dem Hintergrund des aktuellen Aktienkurses des Unternehmens getroffen, der aus Sicht des Vorstands ein sehr attraktives Niveau darstellt.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2026 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2026 beauftragen wird, welches seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Kontron AG trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016 einzuhalten hat. Es ist beabsichtigt, die rückgekauften Aktien für sämtliche Zwecke gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2025 zu verwenden.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.

Übersicht der im Rahmen des Rückkaufprogramms getätigten Erwerbe (gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission)

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